I. Allgemeines
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle
Angebote und alle Vertragsabschlüsse, einschließlich Beratung
und sonstige vertragliche Leistungen. Abweichungen -auch
aufgrund abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners- haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind
ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Anderslautende
Bedingungen, die die Bestellung des Käufers enthält, sind durch
die nachstehenden Bedingungen aufgehoben. Irrtümer, Tippfehler
und Preisänderungen (sowohl im gesamten Onlineangebot als auch
bei schriftlichen Aussendungen) ausdrücklich VORBEHALTEN.
2. Telegrafische, fernschriftliche und telefonische Aufträge
sowie solche über Telefax oder Bildschirmtext sind für den
Verkäufer erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt
worden sind, bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder
eine Rechnung erteilt wurde. Telefonisch erteilte Aufträge
sollten am darauffolgenden Tag schriftlich bestätigt beim
Verkäufer vorliegen; bei Nichtvorliegen einer schriftlichen
Bestätigung wird eine Gewähr für die richtige Lieferung und
daraus entstehende Folgen nicht übernommen.
Mündliche Erklärungen von Vertretern und Angestellten des
Verkäufers bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Angebote und Aufträge sind freibleibend bis zur
Auftragsbestätigung und/oder Rechnung.
Dies gilt auch für Aufträge an Vertreter des Verkäufers.
II. Lieferung, Verpackung, Lieferfristen
1. Der Mindestauftragswert ist Euro 30,- (incl.
Mehrwertsteuer). Der Verkäufer behält sich vor, bei geringerem
Auftragswert einen Mindermengenzuschlag zur Aufwandsdeckung zu
berechnen.
2. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Sobald
die Ware von dem Verkäufer ordnungsgemäß der Bahn, Post, GP,
UPS, Transoflex oder anderen Beförderungsunternehmen sowie
Speditionen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Käufer
über. Alle Waren können auf Wunsch des Käufers gegen einen
Aufpreis von 0,5% des Warenwertes transportversichert werden.
3. Der Versand wird auf einem dem Verkäufer am geeignetsten
erscheinenden Weg und in einer am passendsten erscheinenden
Verpackung vorgenommen. Für Güte und Qualität des
Verpackungsmaterials ist eine Haftung des Verkäufers
ausgeschlossen. Sonderwünsche gehen zu Lasten des Käufers. Die
Verpackungskosten sind im Kaufpreis enthalten. Dagegen wird die
Verpackung vom Verkäufer bei großer, schwerer, nicht vom
Hersteller verpackter Ware, z.B. bei Traversen, Flightcases,
Schaumstoff und Schlagzeugkoffern gesondert berechnet. Die
Auswahl der Verpackungsmaterialien verbleibt beim Verkäufer; für
Güte und Qualität ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
4. Die Transportkosten,insbesondere Verpackung, Porto und
Nachnahmegebühr, sind vom Käufer zu tragen.
Die unmittelbaren Kosten einer Rücksendung im Falle eines
Rücktrittes gem §5e ff KSchG sind vom Verbraucher zu tragen.
Im Falle eines Rücktritts gemäß §5e FFKSchG behält sich das
Musik Paradies Hollabrunn das Recht vor , gem §5g KSchG ein
angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer
Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen
Wertes der Leistung, zu verlangen.
Eine Haftung des Verkäufers für abgewiesene
Schadenersatzansprüche wegen unzureichender Verpackung ist
ausgeschlossen.
4. Die Transportkosten sind vom Käufer zu tragen. Der
Verkäufer behält sich Änderungen der Versandbedingungen
jederzeit ausdrücklich vor.
5. Teillieferungen sind berechtigt, soweit nicht ausdrücklich
Gegenteiliges vereinbart worden ist.
6. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Besteller
oder seine Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen.
Schäden an der Verpackung hat sich der Besteller bei Annahme der
Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu
lassen.
7. Der Verkäufer wird sich bemühen, die Lieferung
unverzüglich zu erfüllen. Nach Ablauf der vom Verkäufer
angegebenen Lieferfrist wird ohne Erklärung eine
Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferfrist, längstens
jedoch von 18 Tagen in Lauf gesetzt. Bei höherer Gewalt,
Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen
unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz der vernünftigerweise
zu erwartenden Vorsichtsmaßnahme nicht vermieden werden konnten
-gleich, ob beim Verkäufer, beim Lieferanten oder dritten
Personen- wird die Lieferfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres
um die Dauer der Behinderung in angemessener Weise verlängert,
auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits
vorliegenden Verzuges entstehen.
Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges
ein und wird die Lieferung nachträglich unmöglich oder für den
Verkäufer unzumutbar, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten
Fällen ausgeschlossen.
8.Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt und will der
Käufer vom Vertrag zurücktreten, so muß er dem Verkäufer eine
Nachlieferungsfrist von 3 Wochen setzen mit der Androhung, daß
er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die
Nachlieferungsfrist berechnet sich ab Zugang bei dem Verkäufer.
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind
ausgeschlossen.
9. Bei Liefer- oder Leistungsverzug oder durch den Verkäufer
verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, wenn
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei dem Verkäufer nicht
vorliegen.
III. Gewährleistung
1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Ware
oder erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens 8 Tage
nach Empfang der Ware schriftlich bei dem Verkäufer eingehen.
Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn
die Lieferung sofort geöffnet und auf offensichtliche Schäden
hin untersucht wird. Für den Fall einer Beschädigung oder des
Verlustes der Ware sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, alle
Unterlagen zu beschaffen, um einen Schadensnachweis zu
ermöglichen, unabhängig davon auf welcher Seite der
Schadensersatzanspruch besteht.
2. Bei Vorliegen von Mängeln sowie Fehlen zugesicherter
Eigenschaften, die nachweisbar infolge eines vor dem
Gefahrübergang liegenden Umstandes eingetreten sind, ist der
Verkäufer nur verpflichtet, seinem Willen entsprechend
Preisnachlaß zu gewähren, die Ware umzutauschen oder
zurückzunehmen oder Gewähr durch Instandsetzung oder Korrektur
des gelieferten Artikels zu leisten. Der Verkäufer ist von jeder
anderen oder weiteren Verpflichtung freigestellt. Fehlerhafte
Artikel sind auf Verlangen dem Verkäufer zurückzusenden.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Bei
berechtigten Beanstandungen vorstehender Art trägt der Verkäufer
die Kosten für den Rückversand einschließlich einer
Transportversicherung. Die Beanstandung muß innerhalb 8 Tagen
nach Erhalt erfolgen.
Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder
unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie
Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderung der Originalteile
durch den Besteller oder von dem Verkäufer nicht beauftragter
Dritter zurückzuführen sind oder natürliche Abnutzung, sind von
der Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen
Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten,
Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung gegen den
Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen,
wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften
sind ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung umfaßte die
Vermeidung von Mangelfolgeschäden. Eine zugesicherte Eigenschaft
liegt nur dann vor, wenn dem Besteller gegenüber diese
Eigenschaftszusicherung schriftlich abgegeben wurde.
4. Der Verkäufer gibt auf alle Geräte und Waren (außer
Röhren, Lampen, Verschleißteilen und gebrauchtem Gerät)
Garantie. Die Garantiezeit beträgt 6 Monate. Innerhalb dieser
Garantiezeit trägt der Verkäufer die Kosten für die Ersatzteile
und die zur Reparatur erforderliche Arbeitszeit. Der Käufer ist
verpflichtet, die Kosten für den Rückversand an den Verkäufer zu
übernehmen. Die Kosten der erneuten Absendung an den Käufer
nebst Versicherung trägt der Verkäufer.
Nach mehreren erfolglosen Reparaturen, die nach vorstehender
Regelung erfolgt sind, hat der Käufer das Recht auf
Ersatzlieferung oder Rückgängigmachung des Kaufes (Wandelung).
Soweit bei Geräten (insbesondere bei solchen, die aus den USA
oder England stammen) keine Garantiekarten vorhanden sind, gilt
die Garantiezusage des Verkäufers bei Vorlage der Rechnung als
Beleg. Eine Garantieerklärung des Herstellers, die weitergehend
ist als diejenige des Verkäufers, ist für diesen nicht bindend.
Der Käufer kann außer den Garantieansprüchen, die vorstehend
geregelt sind, weitere Ansprüche nicht geltend machen.
Insbesondere sind Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden
ausgeschlossen.
IV. Schadenersatz
1. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der
gelieferten Ware beschränkt.
2. Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegenüber dem
Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluß
oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
V. Sonderregelungen bei Lieferung und
Einbau technischer Geräte
1. Angebot
a) Die Angebote entsprechen dem Stand der Technik z. Zt. der
Erstellung des Angebotes.
b) Die Überprüfung der im Angebot aufgeführten Geräte oder Teile
insbesondere im Zusammenhang mit der Wirkungsweise am Einsatzort
sowie der evtl. notwendigen Beachtung notwendiger Vorschriften
oder Einflüsse sind Angelegenheit des Auftraggebers.
c) Sind die Wirkungsweisen oder Eindrücke oder Effekte, welche
mit unseren Geräten erzeugt werden, dem Auftraggeber nicht
bekannt oder geläufig, so hat er sich selbst davon vorher zu
überzeugen. Eine nachträgliche Beanstandung wegen anderer
Wirkungsweisen als vorgestellt ist nicht möglich.
d) Installationsmaterial, Befestigungsmaterial, Halterungen
sowie weiteres Kleinzubehör, werden nach Aufwand zusätzlich
berechnet. Dasselbe gilt für An- und Abfahrten, Arbeitsstunden,
Zeichen- und Planungsarbeiten. Die Erfassung vorgenannter
Arbeiten wird intern gemacht. Wünscht der Auftraggeber die
Vorlage von regelmäßigen Rapporten in der Zeit der Ausführung
des Auftrages, so hat er dies ausdrücklich vorher mitzuteilen
und dafür zu sorgen, daß ihm diese regelmäßig vorgelegt werden.
Andernfalls erklärt sich der Auftraggeber mit dieser Regelung
einverstanden und akzeptiert die Aufzeichnung nach der
Abwicklung des Auftrages bzw. der Abrechnung.
2. Haftung für Mängel
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen
ausdrücklicher zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der
Lieferant wie folgt:
a) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem
Ermessen unterliegen der Wahl des Verkäufers auszubessern oder
neu zu liefern, die sich innerhalb von 6 Monaten seit
Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden
Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter
Materialien oder mangelhafter Ausführung - als unbrauchbar oder
in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt
herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Verkäufer
unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden
Eigentum des Verkäufers.Verzögern sich der Versand, die
Aufstellung und die Inbetriebnahme ohne Verschulden des
Verkäufers, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach
Gefahrübergang.
b) Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu
machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen
Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der
Gewährleistungspflicht.
c) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus
nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw.
Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche
Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete
Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische
Einflüsse, Konstruktionsfehler, Softwarefehler, sofern sie nicht
auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind. Fehler,
die auf unsachgemäße Bedienung, falsche Verkabelung oder
mechanische Beschädigungen zurückzuführen sind bzw. durch
Reparaturversuche nicht vom Verkäufer autorisierter Techniker
verursacht worden sind.
d) Zur Vornahme aller dem Verkäufer nach billigem Ermessen
notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat
der Auftraggeber nach Verständigung mit dem Verkäufer die
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der
Verkäufer von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden
Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr
unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Verkäufer sofort zu
verständigen ist, oder wenn der Verkäufer mit der Beseitigung
des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den
Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom
Verkäufer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
e) Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung
entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Verkäufer - insoweit
als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die
Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die
angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies
nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann,
die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung seiner Monteure
und Hilfskräfte. Im übrigen trägt der Auftraggeber die Kosten.
f) Mängelbeseitigungsarbeiten an Großgeräten, die nicht
zugeschickt werden können, werden vor Ort ausgeführt, wobei die
Reisekosten berechnet werden, da diese nicht unter den
Gewährleistungsanspruch fallen. Wurden für solche Geräte auch
Serviceabgeltungen gewährt, so werden Fahrtkosten und die
Arbeitszeit vor Ort berechnet.
g) Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die
Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft mindestens aber bis zum
Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den
Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem
Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die
Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung
verlängert.
h) Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß
ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers vorgenommene
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die
daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
i) Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein
Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es
sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Produkte, für die der Verkäufer als Wiederkäufer auftritt
und deren Vertrieb von anderen Firmen durchgeführt wird,
unterliegen ausschließlich den Garantiebedingungen der
Vorlieferanten.
4. Die übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen finden
entsprechende Anwendung.
VI. Warenrücknahme
1. Gelieferte Ware wird nur zurückgenommen, wenn dieses
vorher vereinbart wurde, die Ware und die Originalverpackung
sich in einwandfreiem Zustand befinden und die Rücksendung
frachtfrei an den Geschäftssitz des Verkäufers in Hollabrunn
erfolgt. Bei ohne Einverständnis zurückgesandter Ware behält
sich der Verkäufer vor,
die Annahme zu verweigern. Bei Waren, die auf speziellen Wunsch
des Bestellers gefertigt oder weil nicht lagerüblich speziell
bestellt wurden, ist eine Rückgabe ausgeschlossen. Darüber
hinaus verweisen wir auf die Ausnahmen zum 7 Tage Rückgaberecht
in den Versandbedingungen, die Bestandteil dieser Bedingungen
sind.
2. Für aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommene Ware
wird der Zeitwert unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr
gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht aufgrund einer
berechtigten Reklamation erfolgte.
3. Bei unserem geltenden 7 Tage Rückgaberecht übernimmt der
Käufer die Kosten für den Hin- und Rückversand. Im Zuge einer
Rückgabe ist die Rückerstattung des Kaufpreises ausschließlich
in Form eines Gutscheins in der Höhe des Warenwerts möglich.
Barauszahlungen sind ausgeschlossen.
VII. Preise
Die Preise für Endverbraucher sind freibleibend und verstehen
sich incl. der z.Zt. gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise für
gewerbliche Kunden verstehen sich zzgl. der z. Zt. gültigen
Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der
Lieferung gültigen Preisen. Der Verkäufer ist berechtigt, bei
nach Vertragsabschluß eintretenden Kostenerhöhungen,
Kursänderungen, Änderungen von Frachtzöllen und sonstigen
Abgaben, die Preise zu berichtigen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen sowie
bis zur Begleichung eines zu Lasten des Käufers ergebenden
Kontokorrent-Saldo bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Wird
die Vorbehaltsware vom Käufer veräußert, so tritt der Käufer
schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen seine Abnehmer, die
er auf Anforderung bekanntzugeben hat, dem Verkäufer in voller
Höhe ab.
2. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene
Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
3. Der Eigentumsvorbehalt bleibt ferner bestehen, wenn
einzelnen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen
worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer
kann an den Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein
Eigentum erwerben; er verarbeitet für den Verkäufer. Die
verarbeiteten Waren dienen zur Sicherung der Forderung des
Vorbehaltes des Verkäufers. Bei Verarbeitung mit fremden, nicht
dem Käufer gehörenden Waren durch den Käufer wird der Verkäufer
Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes
seiner Waren zu den fremden verarbeiteten. Der Käufer hat das
ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen
Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt
haben. Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltswaren werden an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer
ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf
einzubeziehen. Auf Verlangen des Verkäufers hat ihm der
Schuldner die abgetretenen Forderung mitzuteilen.
Der Kunde bestätigt außerdem mit seiner Unterschrift, dass die
Fa. Musik Paradies bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts
die gelieferte Ware jederzeit abholen kann. Aus einer solchen
Wegnahme der Ware verzichtet der Kunde auf eine
Besitzstörungsklage.
IX. Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen des Verkäufers sind sofort ohne Abzug
zahlbar. Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Scheck-
Bank- oder Postbanküberweisung.
Nach Möglichkeit wird aus abwicklungstechnischen Gründen nur per
Nachnahme ausgeliefert. Der Verkäufer ist berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.
Wenn die Vorauszahlung nicht in angemessener Frist geleistet
wird, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Verzugszinsen werden in Höhe von 2% über dem jeweils
gültigen Diskontsatz der jeweiligen Bank berechnet.
3. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug oder
werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers
in Frage stellen (z.B. Nichteinlösung von Schecks), werden
sämtliche Forderungen sofort fällig. Der Verkäufer ist dann
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen. Ferner ist
der Verkäufer berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte
Ware wieder in Besitz zu nehmen, ohne daß damit von dem Recht,
von dem Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht
wird.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte aufgrund von
Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenansprüche sind schriftlich anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem
Vertragsverhältnis ist Hollabrunn als Geschäftssitz des
Verkäufers.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis -auch bei Rücktritt- ist das für den
Verkäufer zuständige Bezirksgericht Hollabrunn, ohne Rücksicht
auf den Streitwert.
XI. Sonstiges
1. Sollten einzelne dieser Bestimmungen -gleich aus welchem
Grund- nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Bestellerbedingungen, auch soweit sie mitgeteilt worden
sind, gelten nur, wenn und soweit sie ausdrücklich vom Verkäufer
schriftlich bestätigt worden sind.
3. Die Ausfuhr der Waren ist genehmigungspflichtig und
unterliegt dem deutschen Außenhandelsrecht.
4. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen
personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen bei dem Verkäufer verarbeitet.
5. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren getrennt zu lagern und Bevollmächtigten des Verkäufers die
Besichtigung und angemessene Prüfung der Bestände zu gestatten
und die Ware dem Verkäufer bzw. seinem Bevollmächtigten auf
dessen Verlagen unverzüglich herauszugeben, wenn nach Ansicht
des Verkäufers auch nach Vertragsabschluß die Kreditverhältnisse
des Verkäufers für eine Kreditgewährung nicht geeignet
erscheinen.
XII. Bei Verleih-Geschäfte gilt
ausnahmslos:
1. Geräte werden bei Selbstabholung vom Mieter nach der
Veranstaltung gereinigt retourniert. ( sonst 8 %
Reinigungszuschlag) Bei Überziehung der Mietdauer wird jeder Tag
weiter in Rechnung gestellt.
2. Diebstahl, Veruntreuung sowie Reparaturkosten, welche
wegen falscher Handhabung jeglicher Art, Vandalismus selbst oder
durch Dritte, sowie durch Umwelteinflüsse entstanden sind,
werden vom Mieter/Veranstalter ausnahmslos innerhalb 14 Tage
übernommen.
3. Für die Versicherung der Geräte hat der
Mieter/Veranstalter sorge zu tragen. (günstige
Veranstalterversicherungen)
4. Ebenso ist dieser für die Sicherheit der Techniker sowie
der gesamten Anlage verantwortlich.
5. Die Zufahrt zum Veranstaltungsbereich muß jederzeit für
unsere Techniker möglich sein.
6. Getränke (außer Bar) und Essen sind für unsere Techniker
vor Ort frei.
7. Bei Freiluft-Events muß die Bühne sowie der Mischplatz
"Sturmsicher" überdacht sein.
8. Sollte die Anlage bereits einige Tage vor der
Veranstaltung aufgebaut oder später abgebaut werden oder die
Veranstaltung mehrere Tage dauern, sind vom Mieter/Veranstalter
Sicherheitskräfte abzustellen od. die Anlage unter Verschluss zu
halten. Dies gilt vom Anfang an des Aufbaues bis zum
vollständigen Abbau.
9. Das Musik Paradies behält sich das Recht vor bei Mißbrauch
die Anlage abzuschalten. Stornogebühr: 50% bei Absage ab einer
Woche - oder weniger - vor Termin, 100% bei betriebsbereiter
Anlage
10. Es können keine wie auch immer gearteten
Ausfallshaftungen etc. an das Musik Paradies geltend gemacht
werden.
11. Zahlungsort ist Hollabrunn, Gerichtstand Korneuburg
12. Dem Musik Paradies wird gestattet, Werbung in Form von
Plakaten und Bannern zu platzieren.
MUSIK PARADIES GmbH Hollabrunn.